Alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres 6 Jahre alt werden, gelten als "schulpflichtig". Auch jüngere Kinder ("Kann-Kinder") können auf Antrag der Eltern eingeschult werden, wenn dies der Entwicklungsstand zulässt und die Schulleitung einverstanden ist. Schulpflichtige Kinder, bei denen sich aufgrund ihrer Entwicklung abzeichnet, dass sie das erste Schuljahr nicht erfolgreich durchlaufen würden, dürfen für ein Jahr zurückgestellt werden und sollten dann einen Schulkindergarten besuchen.
Im Jahr vor der Einschulung werden die Eltern schulpflichtiger Kinder aufgefordert, das Kind an der für den Wohnort zuständigen Grundschule (siehe Schulbezirk) anzumelden. Schon bei der Anmeldung werden die deutschen Sprachkenntnisse überprüft. So kann bei Sprachproblemen frühzeitig mit einer gezielten Sprachförderung begonnen werden, damit bei Schulbeginn möglichst kein Nachholbedarf mehr besteht. Der Sprachunterricht wird von den Lehrkräften übernommen und findet direkt in den Kindergärten oder auch in Räumen der Schillerschule statt. Das Niedersächsische Kultusministerium bietet zum Thema Sprachförderung weitere Informationen an.
Darüber hinaus werden die zukünftigen Schulkinder schulärztlich untersucht (Schuleingangsuntersuchung). Hier wird die Schulfähigkeit (Schulreife) überprüft, um sicher zu stellen, dass das Kind den Anforderungen des Schulalltags gewachsen sein wird. Neben dem allgemeinen Gesundheitszustand und Entwicklungsstand werden Sprachvermögen, Grob- und Feinmotorik sowie Seh- und Hörvermögen erfasst. Ggf. werden Maßnahmen empfohlen, um Defizite möglichst noch vor Schuleintritt abzubauen. Anhand der Schuleingangsuntersuchung wird eine Empfehlung bezüglich der Einschulung des Kindes ausgesprochen. Die Entscheidung liegt dann bei den Erziehungsberechtigten und der Schulleitung.
Über gemeinsame Projekte mit den Kindergärten lernen die Kinder bereits vor Schulbeginn "ihre" Schule kennen. So kommen z. B. die Schulanfänger der Ev. Kindertagesstätte "Zum Frankenberge" sowie der Eltern-Kinder-Gruppe Goslar e.V. regelmäßig in die Schillerschule, wo sie von den Drittklässlern etwas vorgelesen bekommen (Projekt Bücherkumpel). Darüber hinaus werden von der Schule Aktionstage angeboten, an denen die zukünftigen Schulkinder schon einmal in den Schulalltag hineinschnuppern können.
Auch die Eltern werden bereits vor dem Schulstart zu Elternabenden eingeladen, auf denen sie über Themen rund um den Schulbeginn informiert werden. Insbesondere wird hier über Schulreife, Verfahren und Ablauf der Einschulung, Schulweg-Situation, Unterrichtsmaterial und Klassenaufteilung gesprochen.
Die Einschulung findet immer am ersten Samstag nach den Sommerferien statt. Die Termine bis 2010 können Sie unserem Ferienkalender entnehmen.
Vom Niedersächsischen Kultusministerium erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Grundschule. Hier finden Sie auch folgende Broschüren und Faltblätter:
Seit dem Schuljahr 2005/2006 besteht in Niedersachsen die Möglichkeit der entgeltlichen Ausleihe von Schulbüchern. Darüber hinaus müssen vor Schulbeginn weitere Unterrichtsmaterialien selbst angeschafft werden.
Die Bankverbindung zur Überweisung des Kostenbeitrags für die Schulbuchausleihe lautet:
Schillerschule Goslar
KontoNR:10.44.60.10.00
BLZ: 268.900.19
Volksbank Nordharz eG
Für nähere Auskünfte zur entgeltlichen Ausleihe wenden Sie sich bitte an unser Schulsekretariat.
Im aktuellen Schuljahr werden folgende Materialien verwendet:
| Unterrichtsmaterial | Schulbuchlisten |
| Klasse 1 | Klasse 1 |
| Klasse 2 | Klasse 2 |
| Klasse 3 | Klasse 3 |
| Klasse 4 | Klasse 4 |
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Ausgleichszone IISofern in der Grundschule Schillerschule die Aufnahme aller neu einzuschulenden Schülerinnen und Schüler aus räumlichen Gründen nicht mehr möglich ist, werden die Schülerinnen und Schüler der n. g. Straßen dem Schulbezirk 01 -Grundschule Goetheschule- zugeordnet:
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| Gültig seit 1. August 2004. Quelle: Stadt Goslar - Schulbezirke | ||